Erhöhung der Wassergebühren zum 01.01.2025

Für die erhebliche Gebührenerhöhung gibt es zwei Hauptgründe.

Einerseits die erheblichen Kostensteigerungen bei der Produktion und Überwachung des Lebensmittels Wasser und andererseits die vom Wasserwirtschaftsamt bzw. Landratsamt verordnete Außerbetriebnahme der Quelle Stegenwaldhaus wegen eines aufgrund der aktuellen Rechtsvorschriften nicht mehr ausweisbaren Wasserschutzgebietes. Über diese Quelle wurde bis 2022 ein erheblicher Einwohneranteil versorgt. 

Die gemeindlichen Wassergebühren werden alle zwei Jahre neu kalkuliert. Als die letzte Kalkulation Ende 2022 durchgeführt wurde, ist man noch davon ausgegangen, dass die Quelle Stegenwaldhaus nach einem Problem am Hochbehälter aufgrund des Starkregenereignisses Anfang 2023 wieder dauerhaft in Betrieb gehen kann. Dies war wegen des o.g. Wasserschutzgebietsproblematik nicht der Fall. Insofern wurde die Gemeinde gezwungen, die Versorgung von Köditz komplett auf Wasserbezug von der Fernwasserversorgung Oberfranken umzustellen, was teurer ist als das Wasser aus der eigenen Quelle.  

Dadurch ist in der Kalkulationsperiode 23/24 für den wesentlich höheren und nicht eingeplanten Fremdwasserbezug ein erheblicher Fehlbetrag aufgelaufen, der in die Kalkulationsperiode 2025/26 vorzutragen und auszugleichen ist. Außerdem muss ab 2025 der höhere Fremdwasserbezug immer eingeplant werden. Dazu kommen erhebliche, allgemeine Kostensteigerungen. Diese ergeben sich insbesondere aus den Personalkosten (Tariflohnsteigerungen), wesentlich höhere Tiefbaukosten bei Rohbrüchen und Auswechslung von Hydranten sowie höhere Kosten für die vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen.

Die Wasserversorgung ist eine kostenrechnende Einrichtung, mit der die Gemeinde weder einen Verlust noch einen Gewinn machen darf, weshalb ein Verlust in der nächsten Kalkulationsperiode auszugleichen ist. Die Gemeinde hat nach den gesetzlichen Vorschriften keinen Ermessensspielraum. Kosten auf der Ausgabenseite einzusparen, ist nicht möglich, da die Kosten für die Bereitstellung von Wasser, das den hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, größtenteils Fixkosten sind. Außerdem werden die Anforderungen der Trinkwasserverordnung ständig verschärft mit der Folge, dass zusätzliche Kosten entstehen, um diese umzusetzen. 

Das alles führt dazu, dass es bedauerlicherweise zu einer erheblichen Gebührenerhöhung kommt mit einer Grundgebühr von 100 € für einen normalen Wasserzähler und einer Gebühr von 3,12 € + 7 % MWSt. für einen Kubikmeter Wasser. Bedenken Sie aber dennoch, dass Sie dafür 1000 l Wasser frei Haus geliefert bekommen. Ein Kasten Mineralwasser kostet im Vergleich dazu im Durchschnitt 5,99 € und der enthält für diesen Preis gerade einmal 9 l.