Änderung Bebauungsplan - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplans “Göstragrund”

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Änderung Bebauungsplan - Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplans “Göstragrund”

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Spielplatzeinweihung in Scharten

Nach vielen Arbeitseinsätzen der Dorfgemeinschaft in Scharten war es am Samstag, den 31.Mai endlich soweit und der neu geschaffene Spielplatz konnte mit einem Fest gebührend eingeweiht werden. Viele Familien mit ihren Kindern waren gekommen, um auf dem idyllischen gelegenen[...]

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Sperrmüll Beantragen?

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Digitale Passbilder für Bundespersonalausweis und Reisepässe

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder für den Bundespersonalausweis und Reisepässe nur noch digital erstellt werden. Gedruckte Fotos werden dann nicht mehr akzeptiert.

So funktioniert die neue Regelung:

  • Sie können Ihr Passbild bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen[...]
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Freie Stelle für den Bundesfreiwilligendienst in der Kita Wichtelland

Die gemeindliche Kindertagesstätte Wichtelland ist anerkannte Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst. Ab 01.09.2025 kann dort eine Stelle besetzt werden. Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten, jedoch mindestens für sechs Monate[...]

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Freie Stelle für den Bundesfreiwilligendienst im Bauhof der Gemeinde Köditz

Der Bauhof der Gemeinde Köditz ist anerkannte Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst. Ab sofort bzw. ab 01.09.2025 kann dort eine Stelle besetzt werden. Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten, jedoch mindestens für sechs Monate[...]

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Ausweitung des Hofer LandBusses

Am 15. Oktober ist es soweit: Die nächste große Ausbaustufe des Hofer LandBusses kommt. Nun wird das innovative Nahverkehrssystem u.a. auch auf die Kommunen rund um die Stadt Hof ausgeweitet, so dass der Hofer LandBus im Großteil des Landkreises Hof zur Verfügung steht.[...]

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Information an alle Wanderer

Der Saalesteg ist  nicht mehr passierbar.

Ein Überqueren der Sächsischen Saale ist an dieser Stelle nicht mehr möglich.

Betroffen sind hiervon die Wanderwege:

US 61 Joditzer Saaleschleifen Weg

US 91 Saalepfad.

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