Wasserversorgung
Die gemeindliche Wasserversorgung besteht aus mehreren Versorgungsanlagen
- Köditz (Tiefzone = Bereich südlich der Hochstraße), Heroldsgrün, Seebühl, Scheibengrün:
Versorgung über Quellfassung Stegenwaldhaus u. Hochbehälter Köditz Härtebereich: 2 / Weich (9,87) - Köditz (Hochzone = Bereich nördlich der Hochstraße), Hohbühl, Brunn, Scharten, Saalenstein, Joditz, Siebenhitz, Stöckaten:
Wasserlieferung durch Fernwasserversorgung Oberfranken (Ködeltalsperre) Härtebereich: 1 / Weich (6,2 dH) - Schlegel:
Versorgung über Tiefbrunnen Schlegel, Aufbereitungsanlage und Hochbehälter Härtebereich: 2 / Weich (11,02 dH)
- Brunnenthal:
Wasserlieferung durch Fernwasserversorgung Oberfranken (Ködeltalsperre) über die HEW Hof Energie & Wasser GmbH Härtebereich: 1 / Weich (6,66 dH) - Lamitz:
Versorgung über die Gemeinde Berg und deren Hochbehälter Härtebereich: 1 / Weich (8,08 dH) - Neuköditz:
Wasserlieferung durch die HEW Hof Energie & Wasser GmbH, die dort direkter Vertrags- und Ansprechpartner ist.
- Für die technische Betriebsführung der gemeindlichen Wasserversorgung ist die Südwasser GmbH, Bahnhofstr. 16, 95111 Rehau zuständig, die für allgemeine technische Fragen unter Telefon: 09283 861-0 erreichbar ist. Bei Störungen bzw. Wasserrohrbrüchen ist die Südwasser GmbH unter Telefon: 09283 8612243 rund um die Uhr erreichbar. Für alle Fragen zu Gebühren und Abrechnungen können Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung unter Telefon: 09281 7066-0 wenden.
- Bitte beachten Sie, dass entsprechend dem Satzungsrecht der Gemeinde Köditz die Wassergrundstücksanschlüsse (= Hausanschlüsse) vom Abzweig von der Hauptleitung bis ins Haus im Eigentum und in der Unterhaltungspflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer sind. Dies gilt auch, soweit die Leitungen auf öffentlichem Straßengrund verlaufen. Zum privaten Wasserhausanschluss gehört außerdem die auf der Hauptleitung sitzende Anbohrschelle mit der entsprechenden Absperrarmatur (= Schieber). Es empfiehlt sich, für den Fall eines Rohrbruches oder eines defekten Schiebers eine Versicherung abzuschließen, da ein Austausch des Schiebers oder die Beseitigung des Rohrbruches hohe Kosten verursachen kann. Bitte weisen Sie die Versicherung ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der o.g. Satzungsregelung die im öffentlichen Straßengrund befindlichen Anlagenteile des Grundstücksanschlusses mitversichert werden sollen.